Mir liegt vor allem das Wohlergehen Ihres Kindes und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen am Herzen und letztendlich soll auch die Art und Weise der Betreuung im Vordergrund stehen - dennoch muß man am Rande über Kosten sprechen und bei vielen Anfragen merke ich, daß das auch eine sehr wichtige Komponente ist. Informieren Sie sich deshalb auch unbedingt über die neu eingeführte Förderung durch die Jugendämter. Und jetzt das Wichtigste zum Themen Kosten... ´

Die Kosten sind natürlich abhängig von den Anzahl Tagen und Stunden pro Woche, die Sie Ihr Kind zur Betreuung geben möchten. Dazu später mehr.

Zunächst muß man wissen, daß es im Normalfall bei Tagesmüttern - und so auch bei mir - keine flexible Bezahlung auf Stundenbasis je nach real erfolgter Betreuung (wie bei einem Babysitter) gibt. Zwischen Eltern und Tagesmutter wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem unter anderem Eingewöhnungszeit, Probezeit, Kündigung, die Regelbetreuungszeiten, Verpflegung, Urlaub, Krankheit, Fehlzeiten, Überstunden und natürlich auch die monatlich vorab zu überweisenden Betreuungskosten miteinander vereinbart werden. Damit kann die Tagesmutter einigermaßen sicher die Tage planen und hat auch ein verlässliches Einkommen. Die monatlichen Vorabüberweisungen sind quasi wie bei Kindertagesstätten zu tätigen, nur dass man mit einer Tagesmutter alles viel individueller vereinbaren kann, wie z.B. die Betreuungszeiten, das Essen und Schlafen oder auch Abhol- und Bringdienste...

Die Eltern überlegen sich also völlig individuell eine Regelbetreuungszeit, z.B. montags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, dienstags von 9 Uhr bis 15 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 14 Uhr. Darauf basierend vereinbaren wir die monatlichen Betreuungskosten. Als Anhaltspunkt kann man aktuell 6,50 Euro pro Stunde ansetzen und die Wochenkosten mit 4,3 multiplizieren. Da ist dann bei mir auch schon die Verpflegung dabei, die Obst-Zwischenmahlzeiten und Mittagessen. Falls notwending können Eltern auch das Essen mitgeben und wir einigen uns auf einen geringeren Monatsbetrag. Sollte noch Kleinkindnahrung aus Gläschen gefüttert werden, ist das auch besser und bevorzugt. Abhängig von den Betreuungsstunden vereinbaren wir die bezahlten Urlaubs- und Krankheitstage beiderseits, soll heißen, ab wieviel Tage Betreuungsausfall meinerseits oder Ihrerseits ich Ihnen von dem monatlich überwiesenem Betrag wieder etwas zurückzahle. Klingt in dieser Kürze sicher kompliziert und lenkt von dem ab, was mir eigentlich wichtig ist: Eine liebevolle und qualitativ hochwertige Betreuung Ihres Kindes! Überzeugen Sie sich bitte auch gerne vor Ort bei mir oder per Telefon. Nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, ich rufe Sie auch gerne zurück.

 

Gemäß §23 SGB VIII können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen. Das Jugendamt berechnet dann für die vereinbarten Betreuungszeiten einer Woche zum einen die Höhe laufender Geldleistungen, die das Jugendamt dann direkt an mich überweist, und zum anderen die Höhe des Kostenbeitrages, welchen Sie an das Jugendamt entrichten. Der Kostenbeitrag ist davon abhängig, wieviele Kinder Sie haben und wieviele Stunden das Kind von mir betreut wird.

Sollte ich dann direkt vom Jugendamt Betreuungskosten für Ihr Kind erhalten, reiche ich Ihnen das selbstverständlich komplett weiter und wir rechnen falls gewünscht pro Monat im Nachhinein ab. Das Ganze klingt in der Tat erstmal recht kompliziert, dieses spezielle Dreiecksverhältnis bedeutet aber auch deutliche Ersparnisse für Sie. ( "Dreiecksverhältnis" deshalb, weil ich als Selbständige einen Vertrag mit Ihnen als Eltern schließe und entsprechend von Ihnen am Anfang jeden Monats eine Überweisung erwarte. Sie beantragen eine Förderung beim Jugendamt, welches aber das Geld nicht an Sie, sondern an mich überweist, damit ich es Ihnen dann mit dem vertraglich vereinbarten Monatsbetrag verrechnet weiterreichen kann. Und Sie wiederum zahlen an das Jugendamt Ihren Kostenbeitrag.)

 


Darüber hinaus erhalten Eltern von mir eine Steuerbescheinigung über die final tatsächlich an mich gezahlten Betreuungskosten. Eltern können die Kosten für Kindertagesstätten, Kindergärten, Babysitter und Tagesmütter steuerlich absetzen. Nach dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ können Doppelverdiener und erwerbstätige Alleinerziehende für Kinder unter 14 Jahre zwei Drittel von maximal 6.000 Euro Betreuungskosten (= 4.000 Euro) pro Jahr und Kind steuerlich geltend machen. Den Abzug erhalten auch Eltern, wenn nur ein Elternteil berufstätig und der andere dauerhaft krank, behindert oder in Ausbildung ist.

Alle Angaben ohne Gewähr! Details könnten sich mit der Zeit geändert haben, ohne dass diese Seite angepasst wurde. Stand: September 2014